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   OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 65/21   

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OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 65/21 (https://dejure.org/2021,6981)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.03.2021 - 3 B 65/21 (https://dejure.org/2021,6981)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. März 2021 - 3 B 65/21 (https://dejure.org/2021,6981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsCoronaSchutzVO § 4 Abs. 1, SächsCoronaSchutzVO § § 8 ff.
    Corona; Elektrofachmarkt; Terminbuchung; Mischbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Untersagung der Öffnung von Einkaufszentren, Einzel- und Großhandel sowie Ladengeschäften ...

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (47)

  • OVG Sachsen, 02.02.2021 - 3 B 8/21

    Corona-Pandemie; Schließung von Ladengeschäften zum Vertrieb von E-Zigaretten und

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 65/21
    26 1. Dass sich die Verordnung voraussichtlich auf eine den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG genügende parlamentsgesetzliche Verordnungsermächtigung stützen kann, hat der Senat mit Beschluss vom 2. Februar 2021 (- 3 B 8/21 -, juris Rn. 28 ff. m. w. N.) festgestellt.

    "Es dürfen einerseits weiterhin Maßnahmen ergriffen werden, um die Infektionszahlen auf ein Maß zu reduzieren, mit dem die personell aufgestockten Gesundheitsämter die Kontaktnachverfolgung verlässlich und zeitnah durchführen können, sowie andererseits weiterhin Maßnahmen erfolgen, um auch die Ausbreitung des Virus und seiner Varianten in Sachsen möglichst so weit zu verzögern, bis jedem Bürger ein verlässliches Impfangebot gemacht werden kann (vgl. Beschluss vom 2. Februar 2021 - 3 B 8/21 -, juris Rn. 36 ff. m. w. N.).

    Der Senat hat im vorgenannten Beschluss vom 2. Februar 2021 (- 3 B 8/21 -) weiter darauf abgestellt, dass dem Verordnungsgeber ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zukommt, welcher durch die Notwendigkeit der Maßnahme im Einzelfall begrenzt wird.

    Der Senat hat in dem bereits benannten Beschluss vom 2. Februar 2021 (a. a. O.) dazu im Weiteren ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2021 - 1 S 398/21

    Betriebsschließungen in Zeiten der Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 65/21
    Im Übrigen sei in der Rechtsprechung die Schließung des nicht-privilegierten Einzelhandels trotz eines in diesem Land seinerzeit seit wenigen Tagen erfolgten geringfügigen Sinkens des landesweiten Inzidenzwertes unter die genannte Schwelle (vgl. zu ihr 28a Abs. 3 Satz 10 IfSG) gebilligt worden (Hinweis auf VGH BW, Beschl. v. 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 -).

    Denn sie beseitigt Anreize, mit anderen Menschen - in den Geschäften, Betrieben und Einrichtungen aber auch bereits auf dem Weg dorthin etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln - zusammenzukommen.Dass eine umfangreiche Reduzierung der Anlässe für Sozialkontakte zu einer spürbaren Reduzierung des Infektionsgeschehens beiträgt, haben die bisherigen Erfahrungen mit den Lockdown-Maßnahmen gezeigt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 -, juris Rn. 74).

    Der Antragsgegner hat den ihm bei der Beurteilung der Eignung einer Maßnahme zustehenden Beurteilungsspielraum daher angesichts des dargestellten aktuellen Stands des Infektionsgeschehens sowie der wissenschaftlichen Fachdiskussion aller Voraussicht nach nicht überschritten (vgl. VGH BW, Beschl. v. 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 -, juris Rn. 75).

  • VerfGH Sachsen, 11.02.2021 - 14-II-21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 65/21
    Die Zumutung konkreter Einschränkungen bedarf umso mehr der grundrechtssensiblen Rechtfertigung, je unklarer der Beitrag der untersagten Tätigkeit zur Verbreitung des Coronavirus ist und je länger diese Einschränkung dauert (Sächs- VerfGH, Beschl. v. 11. Februar 2021 - Vf. 14-II-21 [e.A.] -, juris Rn. 31; VerfGH NRW, Beschl. v. 29. Januar 2021 - VerfGH 21/21.VB-3 -, S. 9).

    Der Verordnungsgeber ist aber auch nicht gehalten, die Gefahr einer (neuerlichen) signifikanten Gefahrerhöhung hinzunehmen, sondern aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG sogar prinzipiell zu Maßnahmen des Gesundheits- und Lebensschutzes verpflichtet (Sächs- VerfGH, Beschl. v. 11. Februar 2021 - Vf. 14-II-21 [e.A.] -, juris Rn. 31; BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 16 zu Art. 2 Abs. 2 GG; BayVerfGH, Entsch. v. 30. Dezember 2020 - Vf. 96-VII-20 -).

    Den Maßnahmen zur beabsichtigten Reduzierung von Kontakten sind auch Maßnahmen zur gezielten Reduktion von Mobilität zuzurechnen (SächsVerfGH, Beschl. v. 11. Februar 2021 - Vf. 14-II-21 [e.A.] -, juris Rn. 31).

  • OVG Sachsen, 23.03.2021 - 3 B 78/21

    Corona; Einzelhandel; Textileinzelhandel; Termin; click and meet

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 65/21
    32 d. Der Senat hat in seinem Beschluss vom 23. März 2021 (- 3 B 78/21 -, veröffentl. in der Entscheidungsdatenbank des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts; z. Veröffntl. bei Juris vorgesehen) festgestellt:.

    37 Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Entscheidung des Verordnungsgebers, bestimmte Lebensbereiche und damit zusammenhängende Betriebe stark einzuschränken, auf dem Zusammenspiel einer Vielzahl je für sich kontingenter Maßnahmen beruht, durch das namentlich im Bereich der Kontaktbeschränkungen eine hinreichende Reduktion potentieller Übertragungssituationen erreicht werden soll und auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit indes ein vollständiger, "perfekter" Kontaktausschluss nicht bewirkt werden soll und kann, so dass gewisse Unschärfen und Inkonsistenzen unvermeidliche Folge der verfassungsrechtlich vorgegebenen Verhältnismäßigkeitsabwägung sind (SächsVerfGH, Beschl. v. 11. Februar 2021 - Vf. 14- II-21 [e.A.] -, juris Rn. 31; zum Vorstehenden SächsOVG, Beschl. v. 23. März 2021 a. a. O. Rn. 34 ff.).

    41 Der Senat hat in dem vorbezeichneten Beschluss v. 23. März 2021 (a. a. O. Rn. 43 ff.) auf Folgendes abgestellt:.

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 65/21
    Soweit in diesem Zusammenhang vermehrt bezweifelt wird, inwieweit der bundesgesetzlich festgelegte Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner weiterhin von Sachgründen getragen ist, vermag der Senat im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes angesichts der hohen Volatilität der aktuellen Pandemieentwicklung und des Fehlens einer verlässlichen und eindeutigen wissenschaftlichen Erkenntnislage zur gegenwärtig eingetretenen Situation nicht zu erkennen, dass der parlamentarische Bundesgesetzgeber die ihm auch im Rahmen seiner ihm in tatsächlicher Hinsicht zukommenden Einschätzungsprärogative bei der Bewertung der Gefahrenlage (BVerfG, Beschl. vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 357/20 -, juris Rn. 41) obliegende Pflicht zur Beobachtung, Überprüfung und Nachbesserung (vgl. BVerfG, Urt. v. 19. September 2018 - 2 BvF 1/15 -, BVerfGE 150, 1, juris Rn. 174 ff.) seiner Regelungen (bereits) verletzt hätte.

    Ihre pauschale Behauptung von diesbezüglichen Versäumnissen lässt bereits nicht substantiiert erkennen, bei welchen konkreten Entscheidungen unter Berücksichtigung des ex ante- Kenntnisstandes der Einschätzungsspielraum für die Ausgestaltung und Konkretisierung der Schutzpflicht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in welcher konkreten, unvertretbaren Art und Weise gehandhabt worden sein soll, bzw. welche verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten konkret in unvertretbarer Weise nicht ausgeschöpft worden sein sollen (vgl. zu den Maßstäben für die gerichtliche Kontrolle normgeberischer Beurteilungsspielräume etwa: BVerfG, Urt. v. 19. September 2018 - 2 BvF 1/15 -, BVerfGE 150, 1, Rn. 171 ff.; Urt. v. 26. Februar 2020 - 2 BvR 2347/15 -, BVerfGE 153, 182, juris Rn. 237 ff.; Urt. v. 24. Oktober 2002 - 2 BvF 1/01 -, BVerfGE 106, 62, juris Rn. 344 ff.).

    Die Prognose wird nicht dadurch ungültig und verfassungswidrig, dass sie sich im Nachhinein als falsch erweist, wenngleich ein grob unzutreffendes Ergebnis ein Indiz für die Ungültigkeit einer Prognose sein kann (BVerfG, Urt. v. 19. September 2018 - 2 BvF 1/15 -, BVerfGE 150, 1, juris Rn. 174).

  • OVG Sachsen, 11.11.2020 - 3 B 357/20

    Corona; Covid 19; Kontaktdaten; Datenschutz; Maskenpflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 65/21
    Soweit in diesem Zusammenhang vermehrt bezweifelt wird, inwieweit der bundesgesetzlich festgelegte Schwellenwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner weiterhin von Sachgründen getragen ist, vermag der Senat im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes angesichts der hohen Volatilität der aktuellen Pandemieentwicklung und des Fehlens einer verlässlichen und eindeutigen wissenschaftlichen Erkenntnislage zur gegenwärtig eingetretenen Situation nicht zu erkennen, dass der parlamentarische Bundesgesetzgeber die ihm auch im Rahmen seiner ihm in tatsächlicher Hinsicht zukommenden Einschätzungsprärogative bei der Bewertung der Gefahrenlage (BVerfG, Beschl. vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 357/20 -, juris Rn. 41) obliegende Pflicht zur Beobachtung, Überprüfung und Nachbesserung (vgl. BVerfG, Urt. v. 19. September 2018 - 2 BvF 1/15 -, BVerfGE 150, 1, juris Rn. 174 ff.) seiner Regelungen (bereits) verletzt hätte.

    Dass unter diesen Umständen selbst ein Vorliegen der von der Antragstellerin behaupteten Konzeptionsmängel überhaupt dazu führen würde, dass die Infektionsschutzbehörden nunmehr grundrechtlich gehalten wären, dem weiteren Geschehen seinen Lauf zu lassen und auf grundrechtsbeschränkende Maßnahmen auch dann zu verzichten, wenn sie für eine Verhinderung der Pandemieausbreitung und für die Vermeidung gravierender Schäden für Leben und Gesundheit der Bevölkerung zwingend notwendig sind, lässt sichebenfalls nicht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit feststellen (ablehnend bereits SächsOVG, Beschl. vom 11. November 2020 - 3 B 357/20 -, juris Rn. 45; NdsOVG, Beschl. v. 6. November 2020 - 13 MN 433/20 -, Rn. 50 f. juris).

    39 4.1 Der Senat hat bisher bezüglich der angeordneten Schließungen von Einrichtungen und Angeboten, die den nicht als gesellschaftlich prioritär eingeordneten Bereichen zugerechnet wurden, darauf abgestellt, dass die angeordneten Schließungen nicht willkürlich, sondern insgesamt von sachlichen Gründen getragen sind (vgl. zu Betriebsschließungen für körpernahe Dienstleistungen SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 357/20 -, juris Rn. 47; zu Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Freibädern und Hallenbädern, Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs, Freizeit- und Vergnügungsparks, Messen, Tagungen und Kongresse, und Gastronomiebetrieben SächsOVG, Beschl. v. 17. November 2020 - 3 B 350/20 -, juris Rn. 35 ff.; zu Fitnessstudios SächsOVG, Beschl. v. 9. Dezember 2020 - 3 B 381/20 -, juris Rn. 30).

  • OVG Sachsen, 17.03.2021 - 3 B 53/21

    Corona; Sonnenstudio

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 65/21
    28 a) Zur gegenwärtigen Infektionslage hat der Senat in seinem Beschluss vom 17. März 2021 (- 3 B 53/21 -, juris Rn. 16 ff.) anhand der Erkenntnisse und Bewertungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) Folgendes festgestellt:.

    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 17. März 2021 (- 3 B 53/21 -) Folgendes ausgeführt, woran er festhält:.

    Zu Inhalt und Bewertung dieser Konzeption hat der Senat in seinem Beschluss vom 17. März 2021 (- 3 B 53/21 -) Folgendes ausgeführt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2021 - 13 B 252/21

    Beschränkungen im Einzelhandel in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 65/21
    Zudem werde auf die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschl. v. 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -) verwiesen.

    51 d) Schließlich folgt auch aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein- Westfalen (Beschl. v. 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -, juris) nichts Anderes.

  • BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20

    Erfolgloser Eilantrag einer Kino- und Restaurantbetreiberin gegen Vorschiften der

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 65/21
    Der Verordnungsgeber ist aber auch nicht gehalten, die Gefahr einer (neuerlichen) signifikanten Gefahrerhöhung hinzunehmen, sondern aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG sogar prinzipiell zu Maßnahmen des Gesundheits- und Lebensschutzes verpflichtet (Sächs- VerfGH, Beschl. v. 11. Februar 2021 - Vf. 14-II-21 [e.A.] -, juris Rn. 31; BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 16 zu Art. 2 Abs. 2 GG; BayVerfGH, Entsch. v. 30. Dezember 2020 - Vf. 96-VII-20 -).

    Die danach verbleibenden wirtschaftlichen und grundrechtlich geschützten Interessen der Antragstellerin überwiegen, auch wenn sie sehr erheblich sind, nicht gegenüber dem Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), welche angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens in überaus hohem Maße gefährdet sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 -, juris Rn. 13 ff.; SächsVerfGH, Beschl. v. 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e. A.] -, juris; BbgVerfG, Beschl. v. 11. Dezember 2020 - 21/20 EA -, juris Rn. 17 ff.).

  • OVG Sachsen, 22.12.2020 - 3 B 438/20

    Corona; Einzelhandel; Schließung; Entschädigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 65/21
    Überdies unterliegt auch die Öffnung dieser Bereiche über die Anordnung von Heimarbeits-Lösungen und Testpflichten ( 3a SächsCoronaSchVO) besonderen Beschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22. Dezember 2020 - 3 B 438/20 -, juris Rn. 56).

    Es lässt sich im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch nicht feststellen, dass die Unterstützungsmöglichkeiten für die von den infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen betroffenen Unternehmen völlig hinter dem zurückbleiben, was diese in der gegebenen Situation von der Allgemeinheit vernünftigerweise an Hilfestellung oder "Entschädigung" erwarten können (vgl. m. w. N. zum offenen Streitstand zu diesem Problemkreis Beschluss des Senats vom 22. Dezember 2020 - 3 B 438/20 -, juris Rn. 51 und Beschl. v. 4. März 2021 - 3 B 33/21 -, Rn. 30; BayVGH, Beschl. v. 15. Februar 2021 - 20 NE 21.406 -, juris Rn. 15 f.).

  • VerfGH Sachsen, 25.02.2021 - 19-IV-21
  • OVG Sachsen, 07.01.2021 - 3 B 424/20

    Corona-Pandemie; Kundenbeschränkung für großflächigen Einzelhandel; 800

  • OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21

    Corona: Beschränkung des Einzelhandels außer Vollzug gesetzt

  • OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20

    Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 20 NE 20.793

    Corona - Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz

  • BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12

    Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • VerfGH Bayern, 30.12.2020 - 96-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Elften Bayerischen

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2020 - 11 S 22.20

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 433/20

    Corona; Fitnessstudio; Normenkontrolleilantrag

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 144/20

    Großflächiger Einzelhandel, Einkaufszentrum

  • OVG Sachsen, 17.11.2020 - 3 B 350/20

    Corona, Schließung von Anlagen, Einrichtungen; Kontaktbeschränkung;

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.01.2021 - VerfGH 21/21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Rückkehr zum

  • OVG Sachsen, 14.01.2021 - 3 B 442/20

    Corona; Abholdienst; Lieferdienst; Click & Collect; Schließung; Einzelhandel;

  • OVG Sachsen, 09.12.2020 - 3 B 381/20

    Corona-Pandemie; Schließung von EMS-Sportstudios voraussichtlich rechtmäßig

  • OVG Sachsen, 04.03.2021 - 3 B 33/21

    Warenhaus; Corona; Gastronomiebetrieb

  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 20 NE 21.406

    Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte Schließung von Geschäften und

  • OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 354/20

    Nagelstudio; Schließung; Corona; Gleichbehandlung; Friseur

  • KAGH, 09.07.2021 - M 21/20
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines

  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

  • OVG Sachsen, 15.04.2020 - 3 B 114/20

    Normenkontrolle; Corona-Virus

  • OVG Sachsen, 15.03.2018 - 3 B 82/18

    Ladenöffnung an Sonntagen; Gewerkschaft; Antragsbefugnis; Prognosegrundlagen;

  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 19 CS 07.396
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 3 MR 31/21

    Corona: 2G-Regelung hält gerichtlicher Überprüfung vorerst stand

    Es entspricht wissenschaftlichen Erkenntnissen, dass sich unbemerkte Übertragungen von SARS-CoV-2 über Aerosole vor allem in Innenräumen, wozu Geschäfte und Läden zählen, vollziehen können, wogegen auch das Einhalten von Abstand und das Tragen von Masken keinen vollständigen Schutz bietet (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 30.03.2021 - 3 B 65/21 -, juris Rn. 41 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 04.05.2021 - 3 C 43/21

    Befangenheitsgesuch; Ablehnung des Spruchkörpers; Gruppenbetroffenheit;

    Das Ablehnungsgesuch benennt als Ablehnungsgrund neben dem allgemeinen Hinweis auf den vermuteten Wohnsitz der Richter im Freistaat Sachsen ihre über einjährige Befassung mit Verfahren im Zusammenhang mit wechselnden Corona- Schutz-Verordnungen und bezieht sich konkret auf den Senatsbeschluss vom 30. März 2021 - 3 B 65/21 -.

    Die Motivlage des eigenen Gesundheitsschutzes komme u.a. im Beschluss des Senats vom 30. März 2021 - 3 B 65/21 - (juris Rn. 30) zum Ausdruck.

    12 Darüber hinaus ergeben sich auch aus der von den Antragstellern zitierten Entscheidung des Senats vom 30. März 2021 (- 3 B 65/21 -) und den anderen bisher vom Senat zu den verschiedenen Fassungen der Sächsischen Corona-Schutz- Verordnung ergangenen Entscheidungen keine Anhaltspunkte für eine von Sorge um die eigene Gesundheit und vor etwaigen Folgeschäden einer Corona-Erkrankung geprägte Rechtsprechung der abgelehnten Senatsmitglieder.

  • OVG Bremen, 12.04.2021 - 1 B 123/21

    Die Beschränkungen für Gastronomiebetriebe durch die Corona-Verordnung bleiben

    Wenn der Mindestabstand von 1, 5 m ohne Maske unterschritten wird, z.B. wenn Gruppen von Personen an einem Tisch sitzen oder bei größeren Menschenansammlungen, besteht nach derzeitiger Erkenntnislage auch im Freien ein Übertragungsrisiko (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ Risikobewertung.html, hiervon ausgehend auch OVG Hamburg, Beschl. v. 01.04.2021 - 5 Bs 54/21 sowie SächsOVG, Beschl. v. 30.03.2021 - 3 B 65/21, juris Rn. 28).

    In den Beschlüssen wird einerseits das Risiko in den Blick genommen, dass das Gesundheitswesen bei einem erneuten exponentiellen Anstieg der Infektionszahlen mit dann jüngeren Patienten schnell wieder an seine Belastungsgrenzen stoßen kann, andererseits wird eine an der Entwicklung der Pandemielage - insbesondere infolge der verbesserten Testmöglichkeiten in Verbindung mit einer besseren Nachvollziehbarkeit der Kontakte - ausgerichtete, insgesamt vierstufige Öffnungsstrategie vereinbart (ausf. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 17.03.2021 - 3 B 53/21, juris Rn. 30 und v. 30.03.2021 - 3 B 65/21, juris Rn. 30).

  • BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 968/21

    Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten

    Insbesondere ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bei allerdings nur summarischer Prüfung im Eilverfahren umstritten, ob ähnliche landesrechtliche den Einzelhandel betreffende Beschränkungen als nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 9. März 2021 - 2 B 58/21 -, juris, Rn. 17 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -, juris, Rn. 85 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. April 2020 - 3 MR 9/20 -, juris, Rn. 22 ff.; anders Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. März 2021 - 3 B 65/21 -, juris, Rn. 22 ff.; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 26. März 2021 - 3 EN 180/21 -, juris, Rn. 126 ff. und vom 23. März 2021 - 3 EN 119/21 -, juris, Rn. 122 ff.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. März 2021 - 3 R 22/21 -, juris, Rn. 76 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 20 NE 21.475 -, juris, Rn. 34 ff. und vom 4. März 2021 - 20 CE 21.550 -, juris, Rn. 20; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 14. April 2020 - 1 B 89/20 -, juris, Rn. 33 ff.).
  • OVG Thüringen, 14.12.2022 - 3 N 233/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): Schließung von Möbelmärkten

    Darüber hinaus erfüllen sie neben der Versorgung von Handwerkern einen besonderen kurzfristigen Versorgungsbedarf der Bevölkerung mit Werkzeugen und Baustoffen (vgl. hierzu Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. April 2020 - 20 NE 20.793 - juris Rn. 16; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. April 2021 - 3 MB 14/21 - juris Rn. 12, 17; Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. März 2021 - 3 B 65/21 - juris Rn. 43).
  • OVG Sachsen, 10.06.2021 - 3 B 213/21

    Corona; Maskenpflicht; Schüler; Begründungspflicht; Sieben-Tage-Inzidenz;

    Dies entspricht auch der parlamentsgesetzlichen Vorgabe des § 28a Abs. 6 Satz 2 IfSG, bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen, soweit dies mit dem Ziel einer wirksamen Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit- 2019 (COVID-19) vereinbar ist (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2021 - 3 B 65/21 -, juris Rn. 36).
  • OVG Sachsen, 22.04.2021 - 3 B 172/21

    Grundversorgung; Inzidenzwert; Schuhgeschäft; Gleichbehandlung

    Soweit die Antragstellerin rügt, dass Öffnungsmöglichkeiten der 8 ff. SächsCoronaSchVO nach Ermessen, die Rückfallregelung des 8c SächsCoronaSchVO aber zwingend eingeführt würden, verweist der Senat auf seine Ausführungen in dem Beschluss v. 30. März 2021 (- 3 B 65/21 -, Rn. 44), wonach die in 8 ff. SächsCoronaSchVO vorgesehenen Öffnungsmöglichkeiten nicht im Ermessen stehen, sondern zwingend geboten sind.
  • VG Hamburg, 21.12.2021 - 21 E 5155/21

    Erfolgloser Antrag eines Einzelhandelsunternehmens gegen das Zwei-G-Zugangsmodell

    Es entspricht wissenschaftlichen Erkenntnissen, dass sich unbemerkte Übertragungen von SARS-CoV-2 über Aerosole vor allem in Innenräumen, wozu Geschäfte und Läden zählen, vollziehen können, wogegen auch das Einhalten von Abstand und das Tragen von Masken keinen vollständigen Schutz bietet (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 30.03.2021 - 3 B 65/21 -, juris Rn. 41 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.12.2021 - 3 MR 35/21

    2G-Regelung im Einzelhandel während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

    Es entspricht wissenschaftlichen Erkenntnissen, dass sich unbemerkte Übertragungen von SARS-CoV-2 über Aerosole vor allem in Innenräumen, wozu Geschäfte und Läden zählen, vollziehen können, wogegen auch das Einhalten von Abstand und das Tragen von Masken keinen vollständigen Schutz bietet (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 30.03.2021 - 3 B 65/21 -, juris Rn. 41 m.w. N.).
  • VerfGH Sachsen, 03.05.2021 - 38-IV-21
    Zudem stünden entgegen der Annahme der Antragstellerin die in §§ 8 ff. SächsCoronaSchVO vorgesehenen Öffnungsmöglichkeiten nicht im Ermessen, sondern seien zwingend geboten; insoweit werde auf die Ausführungen in dem Beschluss vom 30. März 2021 (3 B 65/21) verwiesen.
  • VG Hamburg, 21.12.2022 - 2 K 1670/20

    Corona-Krise; Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² für Warenhäuser; Hamburg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2021 - 13 B 271/21

    Abhängen des Betretens des Einzelhandels von der Vorlage eines negativen Tests

  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 37-IV-21

    Coronabedingte Untersagung der Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit

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